Sie stinken, flimmern, schalten sich langsam ein, sie geben ein unnatürliches Licht ab, sie strahlen, müssen extra entsorgt werden und sollen trotzdem ab 2012 die Glühbirne ersetzen. Kompaktleuchtstofflampen, auch Energiesparlampen genannt - nur unausgereifter Ersatz?
Die Glühbirne wurde im Jahr 1879 von Thomas Edison erfunden. 133 Jahre später am 01.09.2012 soll sie endgültig vom Markt genommen werden. Ein von der EU beschlossener Sechs-Stufen-Plan soll bereits ab 2009 die Herstellung bestimmter Glühbirnen verhindern. Der Stufenplan sieht vor, die Glühlampe in Jahresabständen bis 2012 ganz vom Markt zu schaffen.
Am 01.09.2009 werden Glühbirnen ab 100 Watt nicht mehr auf den Markt gebracht. Der Verkauf der Lagerbestände ist jedoch erlaubt. Ab 01.09.2010 soll das Verbot für Glühbirnen ab 75 Watt eingeführt werden. Am 01.09.2011 werden Glühbirnen ab 60 Watt nicht mehr auf den Markt kommen. Ein Jahr später (am 01.09.2012) wird auch das Verbot für Glühbirnen ab 25 Watt in Kraft treten. 4 Jahre später (am 01.09.2016) sollen auch Halogen Lampen der Klasse C vom Markt verschwinden.
Energiesparlampen bestehen aus Leuchtstoffröhren. Sie enthalten Gas, das zum Leuchten gebracht wird. Um der Energiesparlampe eine glühbirnen-ähnliche Form zu verleihen, wird die Leuchtstoffröhre oft in eine Glashülle eingebaut. Diese Verkleidung beeinträchtigt die Leuchtkraft um ganze 20 Prozent. Energiesparlampen gibt es zurzeit mit 3 verschiedenen Fassungen (Sockel E14, Sockel E27 und Sockel GU10).
Der Anteil am Stromverbrauch für Beleuchtung beträgt in Deutschland 12 Prozent. Stellt man eine Energiesparlampe einer Glühbirne gegenüber, so ist die Erstere konkurrenzlos, was den Stromverbrauch angeht. Während eine Glühbirne den Großteil der Energie (95%) in Wärme umwandelt, ist es bei der Energiesparlampe umgekehrt. Sie wandelt den Großteil der Energie in Licht um und ist somit 80% Prozent sparsamer. Energiesparlampen haben die Effizienzklasse A - B. Die Energieklasse der Glühlampen wurde als E - G deklariert.
Damit ist die Energiesparlampe klar im Vorteil, wenn es um das Senken der Energiekosten geht. Doch wie sieht es mit anderen Aspekten aus? Ist der Einsatz von Energiesparlampen aus gesundheitlicher Sicht ganz unbedenklich?
Energiesparlampe | Glühbirne | |
5-6 Watt | entspricht | 25 Watt |
7-9 Watt | entspricht | 40 Watt |
10-14 Watt | entspricht | 60 Watt |
15-18 Watt | entspricht | 75 Watt |
20-22 Watt | entspricht | 100 Watt |
Eine Energiesparlampe erzeugt ein elektromagnetisches Feld. Um sich vor den höherfrequenten Feldern zu schützen, empfehlen Experten einen Abstand von 1,5 m einzuhalten. Erst ab dieser Entfernung strahlt eine Energiesparlampe "nur noch" so stark, wie ein TCO zertifizierter Monitor. Bei einem Abstand von 30 cm wird dieser Wert um ein Vielfaches überschritten. Aus dem Grund ist der Einsatz von Energiesparlampen in Tischleuchten aus gesundheitlichen Gründen nicht zu empfehlen. Einen Grenzwert für Lampen gibt es derzeit nicht. Wer vorbeugen will, sollte Energiesparlampen nur in Decken oder ausreichender Entfernung einsetzen.
Alle Energiesparlampen enthalten Flammschutzmittel. Je nach Model und Hersteller können gesundheitsschädliche Dämpfe entweichen. Den unangenehmen Geruch einiger Lampen kann man sogar deutlich wahrnehmen.
Die eingebaute Elektronik verursacht ein Flimmern der Energiesparlampen. Obwohl die Hersteller beteuern, dass das Flackern eliminiert wurde, nehmen es einige empfindlich reagierende Menschen trotzdem wahr.
Energiesparlampen schalten sich nicht nur mit Verzögerung ein, sondern entfalten ihre Leuchtkraft je nach Model und Hersteller nur sehr zögerlich. Die Zeitung Öko-Test ermittelte in einem Test Unterschiede in der Aufwärmphase von 15 Sekunden bis zu 5 Minuten! Das disqualifiziert Energiesparlampen in Umgebungen, wo Licht mit voller Stärke sofort gefragt ist (z.B. Treppenhäuser usw.). Aber auch das Ein- und Ausschalten ist für die Lampe problematisch.
Die lange Haltbarkeit wird oft als Rechtfertigung für einen hohen Preis herangezogen. Glaubt man verschiedenen Tests, sieht es in der Praxis nicht mehr so rosig aus. Viele Energiesparlampen geben vorzeitig den Geist auf. Auf dem Papier hält eine Energiesparlampe 10x so lange wie eine Glühlampe. Eine Glühlampe hält im Durchschnitt 1.000 Stunden. Bei einer täglichen Brenndauer von 3 h hält eine Glühlampe 333 Tage, eine Kompaktleuchtsofflampe dagegen hält laut Hersteller bei gleicher Brenndauer mehr als 9 Jahre.
Wenn Sie ganz genau wissen möchten, wie lange eine Energiesparlampe bei Ihren Nutzungsgewohnheiten halten würde, dann probieren Sie den Led-Rechner aus.
Die Lebensdauer einer Energiesparlampe wird durch das Ein- und Ausschalten deutlich verkürzt. Der Einsatz in Fluren, Treppenhäusern und anderen Räumen, wo das Licht häufig eingeschaltet wird, ist deshalb nicht geeignet. Mit dem Led-Rechner können Sie die Lebensdauer einer Energiesparlampe ermitteln. Der Rechner sagt Ihnen, ob sich die Lebensdauer einer Energiesparlampe durch eine bestimmte Anzahl von Schaltzyklen am Tag, verkürzt.
Aufgrund ihrer Bauweise ist die Ausleuchtung der Lampen unausgewogen. Schuld daran ist die gekrümmte Leuchtstoffröhre. Das Licht einer Glühbirne verteilt sich gleichmäßig, während das Licht einer Kompaktleuchtstofflampe an den Seiten heller als in der Mitte ist.
Am Anfang wurden nur Kompaktleuchtstofflampen mit "kaltem Licht" produziert, die von vielen Menschen als zu kalt empfunden wurden. Mittlerweile hat sich die Situation geändert. Es werden auch "warm-weiße" Lichtfarben mit weniger als 3300 Kelvin angeboten. Doch das Lichtspektrum ist nicht optimal. Während Glühbirnen natürliche, ausgewogene Farben produzieren, fehlen der Energiesparlampe einige Spektralbereiche. Die beleuchtete Umgebung sieht unnatürlich aus. Rot z.B. wirkt bräunlich.
Farbtemperatur | Bezeichnung | Verwendung |
< 2700 Kelvin | extra-warmweiß | gemütliches Licht einer Glühlampe |
2700 - 3300 Kelvin | warmweiß | angenehme Atmosphäre z.B. für Wohnzimmer |
3300 - 5300 Kelvin | Neutral-Weiß | weiße Lichtfarbe für Küche und Arbeitsräume |
> 5300 Kelvin | Tageslicht-Weiß | grelle Lichtfarbe für Keller und Arbeitsräume |
Anders als Glühlampen, die in den Hausmüll gehören, enthalten Kompaktleuchtstofflampen hochgiftiges Quecksilber und müssen deshalb ordnungsgemäß entsorgt werden. Trotzdem landeten in Deutschland im Jahr 2006 neunzig Prozent Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren nicht im Sondermüll, sondern im normalen Hausmüll. Für die Entsorgung von Energiesparlampen sind kommunale Sammelstellen eingerichtet. Es gibt auch freiwillige Abgabestellen im Handel. Brechen die sensiblen Leuchtstoffröhren, gelangen Schwermetalle in die Umwelt. Die meisten Kompaktleuchtstofflampen enthalten 3 mg Quecksilber. Laut der europäischen RoHS Richtlinie beträgt der max. zugelassene Wert 5 mg.
Falls eine Energiesparlampe zu Hause zerbricht, empfiehlt man umgehend die Fenster zu öffnen und den Raum für 15 Minuten zu verlassen. Die Scherben sollen auf keinen Fall mit der Hand berührt, sondern mit einem Klebeband aufgesammelt werden.
Wem die o.g. Punkte nicht stören, der wird mit einer Energiesparlampe glücklich. Ihre größten Vorteile sind Energieeffizienz und die im Vergleich zu einer herkömmlichen Glühbirne geringe Temperatur. Auch ihre Lebensdauer (soweit sie hält) ist beachtlich. Die Kritikpunkte überwiegen noch, doch die technische Entwicklung bleibt nicht stehen. Auch auf dem LED-Sektor tut sich einiges. Die OLED-Technologie steckt noch in den Kinderschuhen, doch die schnelle Entwicklung schreitet voran. Höchstwahrscheinlich werden Kompaktleuchtstofflampen nur als Übergangslösung dienen und werden anders als die Glühlampe nicht zu einer einzigen Alternative für die nächsten 133 Jahre.